Wer mit Menschen vieler Glaubensrichtungen lebt und arbeitet, für den ist es nur natürlich, dass er vielleicht jemanden mit christlichem, jüdischem, buddhistischem, hinduistischem oder nichtreligiösem Hintergrund kennenlernt und über eine Ehe nachzudenken beginnt. Umgekehrt kommen auch Nichtmuslime auf diese Website, weil sie sich in eine Muslimin oder einen Muslim verliebt haben und verstehen möchten, was der Glaube ihres Partners erwartet.
Diese Seite stellt die vorherrschenden islamischen Positionen zur interreligiösen Ehe so dar, wie sie allgemein gelehrt werden, und benennt die Fragen zu Konversion, Kindern und staatlichem Recht, denen sich Paare ehrlich stellen sollten. Sie fällt keine Urteile. Jede Situation ist anders, Gelehrte sind in Einzelheiten unterschiedlicher Meinung, und wer eine solche Ehe erwägt, sollte mit einem qualifizierten Gelehrten seines Vertrauens sprechen.
Ein muslimischer Mann und eine Christin oder Jüdin
Der Koran (5:5) erlaubt muslimischen Männern, tugendhafte Frauen aus den Leuten der Schrift zu heiraten, worunter allgemein Christen und Juden verstanden werden. Das ist die Mehrheitsposition der sunnitischen Rechtsschulen und wird mit verschiedenen Bedingungen auch in der schiitischen Rechtslehre vertreten, wo manche Gelehrte die Erlaubnis auf die Zeitehe beschränken oder sie als missbilligt (makruh) betrachten.
Auch wo sie erlaubt ist, haben viele Gelehrte früher wie heute davon abgeraten, besonders in nichtmuslimischen Ländern, und zwar wegen Bedenken hinsichtlich der religiösen Erziehung der Kinder, der Stabilität der Familie und des Sorgerechts im Fall einer Trennung. Einige Gelehrte diskutieren zudem, ob eine Frau, die nur dem Namen nach Christin oder Jüdin ist und keinen Glauben hat, unter die Erlaubnis fällt. Eine Ehefrau, die Christin oder Jüdin bleibt, muss nicht konvertieren, und sie sollte niemals dazu gedrängt werden.
Eine muslimische Frau und ein nichtmuslimischer Mann
Die vorherrschende Position der klassischen sunnitischen und schiitischen Rechtsschulen lautet, dass eine Muslimin keinen nichtmuslimischen Mann heiraten darf, auch keinen Christen oder Juden. Grundlage ist die Auslegung von Versen wie 2:221 und 60:10 durch die Gelehrten, und diese Auffassung spiegelt einen breiten, über viele Jahrhunderte getragenen Konsens wider. Einige wenige zeitgenössische Stimmen haben anders argumentiert, ihre Ansicht wird jedoch von der großen Mehrheit der Gelehrten und Institutionen nicht geteilt.
In der Praxis stellen viele solcher Paare fest, dass der Mann sich mit dem Islam befasst. Diese Entscheidung muss ganz seine eigene sein, wie weiter unten erläutert. Paare in dieser Lage sollten sich von einem qualifizierten Gelehrten beraten lassen, statt sich auf Meinungen aus dem Internet zu verlassen.
Andere Religionen und Konfessionslose
Für eine Ehe mit einem buddhistischen, hinduistischen, sikhistischen oder atheistischen Partner gilt nach der vorherrschenden Auffassung aller großen Rechtsschulen, dass sie weder muslimischen Männern noch muslimischen Frauen erlaubt ist, da sich die Erlaubnis in 5:5 ausdrücklich auf die Leute der Schrift bezieht. Über einige andere historische Gemeinschaften wurde unter Gelehrten diskutiert, die allgemeine Position bleibt jedoch wie beschrieben. Auch hier gilt: Ziehen Sie für Ihre persönliche Situation einen Gelehrten zurate.
Eine Konversion muss frei und aufrichtig sein
Der Koran sagt, dass es keinen Zwang im Glauben gibt (2:256). Eine Konversion, die nur erfolgt, um die Familie des Partners zufriedenzustellen, oder unter emotionalem Druck zustande kommt, ist dem Menschen gegenüber unfair und kann später zu großem Unglück führen. Eine aufrichtige Konversion folgt in der Regel auf echtes Lernen, Zeit und persönliche Überzeugung.
Wenn Ihr Partner oder Ihre Partnerin den Islam kennenlernen möchte, geben Sie ihm oder ihr Raum, gute Bücher, eine offene Moschee und Kontakt zu anderen Konvertiten. Unsere Ratgeber für Konvertiten auf der Suche nach einem Ehepartner und für Reverts auf Partnersuche können zeigen, wie das Leben als muslimischer Ehepartner aussehen kann. Viele sagen, am überzeugendsten sei es gewesen, zu erleben, wie ihr Partner seinen Glauben mit Freundlichkeit lebt.
Kinder und Familienleben
Die meisten interreligiösen Paare stellen fest, dass Kinder die schwierigsten Fragen aufwerfen. Sprechen Sie vor der Heirat über:
- den Glauben, in dem die Kinder erzogen werden, und was das im Alltag bedeutet;
- Schule, Religionsunterricht und Feste wie Eid und Weihnachten;
- das Essen zu Hause, einschließlich Halal-Fleisch und Alkohol;
- die Beziehung zu den Großeltern beider Religionen;
- was geschieht, wenn sich die Überzeugungen eines Partners im Lauf der Zeit ändern.
Die Familien auf beiden Seiten brauchen vielleicht Zuspruch. Stellen Sie sie einander nach und nach vor und begegnen Sie den Traditionen des anderen mit Respekt, auch wenn Sie sie nicht teilen.
Staatliches Recht und Eintragung
Staatliches und religiöses Recht sind voneinander getrennt. In Großbritannien und den meisten westlichen Ländern können zwei Erwachsene jeder Religion standesamtlich heiraten, und die Religion der Eheleute spielt rechtlich in der Regel keine Rolle. Das gilt auch in Deutschland, Österreich und der Schweiz; in Deutschland ist eine Ehe zudem nur wirksam, wenn sie vor dem Standesamt geschlossen wurde. Eine allein geschlossene Nikah wird möglicherweise nicht rechtlich anerkannt, deshalb lassen Paare ihre Ehe meist zusätzlich beim Standesamt eintragen.
In manchen mehrheitlich muslimischen Ländern ist die Lage anders: Das Eherecht kann auf religiösem Familienrecht beruhen, und eine interreligiöse Ehe einer Muslimin kann dort unter Umständen gar nicht eingetragen werden oder einen Nachweis über die Konversion des Ehemanns erfordern. Wer im Ausland heiratet oder eine Ehe in einem mehrheitlich muslimischen Land anerkennen lassen möchte, sollte sich bei den zuständigen Behörden und bei einer Familienrechtsanwältin oder einem Familienrechtsanwalt erkundigen. Diese Seite bietet allgemeine Informationen und keine Rechtsberatung.
Fragen, die Sie vor einer Zusage klären sollten
- Haben Sie beide mit einem qualifizierten Gelehrten oder einer religiösen Vertrauensperson gesprochen?
- Ist eine mögliche Konversion wirklich frei und ohne Druck?
- Haben Sie sich darauf geeinigt, wie die Kinder erzogen werden?
- Wissen Sie, wie Ihre Familien voraussichtlich reagieren werden?
- Wird die Ehe standesamtlich eingetragen und dort anerkannt, wo Sie leben?
Mehr dazu, wie man jemanden respektvoll und mit dem Ziel der Ehe kennenlernt, lesen Sie in unserem Ratgeber zum halal Kennenlernen.
